Informationen zu den Abfallgebühren
Neue Abfallgebührensatzung für den Salzlandkreis
Ab dem 01.04.2023 tritt eine neue Abfallgebührensatzung im Salzlandkreis in Kraft.
Für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten erhebt der Salzlandkreis Pauschalgebühren, die sich an einem Mindestvolumen von 15 l Restabfall und 12 l Bioabfall je Einwohner und Woche bemisst. Die Entsorgung von Elektro- & Elektronikgeräten, Rest- & Bioabfall, Pappe & Papier; die kostenfreie Annahme von Sperrmüll < 1m³ und Grünabfall < 1m³ auf unseren Wertstoffhöfen und die kostenfreie Abholung von Sperrmüll < 2m³ zuhause sind in den Abfallgebühren enthalten.
Für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen erhebt der Salzlandkreis Pauschalgebühren, die sich nach der Anzahl und dem Volumen der bereitgestellten Abfallbehälter bemisst. Die Entsorgung von Rest- & Bioabfall, Elektro- & Elektronikgeräten (wir bitten hier um vorherige telefonische Anmeldung) sind in den Abfallgebühren enthalten. Die Entsorgung von Sperrmüll und Grünabfall ist kostenpflichtig.
Die Abfallgebühren im Überblick:

Die angegebenen Entsorgungsgebühren sind Jahresgebühren. Sie werden vom Salzlandkreis durch einen Gebührenbescheid festgesetzt und sind bei monatlicher Zahlweise jeweils zum 15. des Monats und bei jährlicher Zahlweise jeweils zum 15. des beginnenden Monats fällig.
Eine Änderung der Gebühr, die sich aus einem Wechsel der Art des Restabfallbehälters oder der Anzahl der Benutzer ergibt, wird zum 1. Kalendertag des folgenden Monats wirksam.
Die Gebührenpflicht erlischt mit dem Ende des Monats, in dem die Anschlusspflicht entfällt.
Umfang der Leistungen innerhalb der Entsorgungsgebühren:
