Informationen zu den Abfallgebühren - Kreiswirtschaftsbetrieb Salzlandkreis

Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises - Eigenbetrieb des Landkreises
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Informationen zu den Abfallgebühren

Änderungssatzung für den Salzlandkreis

Ab dem 01.01.2024 tritt eine Änderung der Abfallgebührensatzung im Salzlandkreis in Kraft.
Für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten erhebt der Salzlandkreis Pauschalgebühren, die sich an einem Mindestvolumen von 15 l Restabfall und 12 l Bioabfall je Einwohner und Woche bemisst.
Für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen erhebt der Salzlandkreis Pauschalgebühren, die sich nach der Anzahl und dem Volumen der bereitgestellten Abfallbehälter bemisst.

Die Abfallgebühren im Überblick:
Die angegebenen Gebühren sind Jahresgebühren. Sie werden vom Salzlandkreis durch einen Gebührenbescheid festgesetzt und sind zu folgenden Abschlägen fällig:
  • monatlich: 01.01., 01.02., 01.03., 01.04., 01.05., 01.06., 01.07., 01.08., 01.09., 01.10., 01.11., 01.12.
  • quartalsweise: 01.03., 01.06., 01.09., 01.12.
  • jährlich: 01.03.
Eine Änderung der Gebühr, die sich aus einem Wechsel der Art des Restabfallbehälters oder der Anzahl der Benutzer ergibt, wird zum 1. Kalendertag des folgenden Monats wirksam.
Die Gebührenpflicht erlischt mit dem Ende des Monats, in dem die Anschlusspflicht entfällt.

Umfang der Leistungen innerhalb der Entsorgungsgebühren:
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