Kreisstraßenmeisterei Salzlandkreis KWB - Kreiswirtschaftsbetrieb Salzlandkreis

Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises - Eigenbetrieb des Landkreises
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Kreisstraßenmeisterei Salzlandkreis KWB

Weitere Aufgaben des Kreiswirtschaftsbetriebes

Die Tätigkeit der Abteilung Kreisstraßen umfasst alle mit der Straßenbaulast, der Straßenaufsicht und der Straßenbaubehörde zugeordneten Tätigkeiten. Diese werden in zwei grundlegende Bereiche unterteilt: zum einen in den Bereich der Kreisstraßenunterhaltung und zum anderen in den Bereich der Kreisstraßenbauverwaltung.

Kreisstraßenunterhaltung
Straßenlänge: 372,00 km, Stand: 01.01.2021
(Betriebliche Unterhaltung, bauliche Unterhaltung, Instandsetzung von Kreisstraßen)
Zu den Hauptaufgaben der Straßenunterhaltung gehört, dass die 372 km Kreisstraßen, die 54 km Radwege und die 58 Ingenieurbauwerke (davon 53 Brücken und 5 Stützbauwerke) und 172 Durchlässe regelmäßig überprüft, instandgesetzt und unterhalten werden, um die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zu garantieren.
Folgende Leistungen fallen u. a. ständig an und prägen das Aufgabenfeld der Straßenunterhaltung:
  • Reinigung der Verkehrsflächen
  • Straßen- und Baumkontrollen
  • Fahrbahnmarkierungen, Beschilderungen und Leiteinrichtungen
  • Durchführung des Winterdienstes
  • Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung der Fahrbahnen
  • Bankett- und Grabenräumarbeiten
  • Mäharbeiten
  • Gehölzpflege
  • Bauwerke und Durchlässe instand halten und überwachen
  • Unwetterschäden beseitigen
  • Instandsetzung von Verkehrsanlagen als örtlich begrenzte Maßnahme
  • Anhörung Großraum und Schwerlasttransporte
Die Aufgaben werden von zwei Standorten des Kreiswirtschaftsbetriebes (Schönebeck und Aschersleben) erledigt.

Kreisstraßenverwaltung
Dieser Bereich umfasst alle Tätigkeiten der Straßenbaulast. In der Straßenbauverwaltung sind folgende Tätigkeiten zu unterscheiden:
  • Neubau
  • Umbau
  • Ausbau
  • Erweiterung
Dieses beinhaltet die Durchführung von Investitionsmaßnahmen an Straßen und Brücken. Wesentliche Aufgaben in diesem Bereich sind an externe Dritte vergeben und die einzelnen Maßnahmen werden im Rahmen von Projekten gesteuert und begleitet (Projektsteuerung und Projektleitung).

  • Projektplanung - Grundlagen Planung, Vorgaben Projekt, Einordnung
  • Projektleitung - Projektgründung, Vorgaben, Vertragsmanagement (einschließlich Streitigkeiten, Rechtsstreit), Fördermittelmanagement, Grundstücksmanagement, Entscheidungsträger Außenwirkung, Genehmigung/Freigabe Planung, Herstellung Baurecht (soweit erforderlich), Projektabschluss
  • Projektsteuerung - Organisation, Information, Koordination und Dokumentation, Qualitäten und Quantitäten, Kosten und Finanzierung, Termine und Kapazitäten, Schlussverwendungsnachweise

Technische Verwaltung
Prüfung von Ingenieurbauwerken und Bauwerken, Liegenschaftsverwaltung, Nutzungen §§ 18 bis 25 StrG, Erneuerungs- und sonstige Maßnahmen (Erneuerung von Straßen, Bauwerkssanierungen, Zustandserfassung, Bestandsdaten, Bewertungen usw.), Ortsdurchfahrten § 5 StrG, Kreuzungsvereinbarungen, Verkehrszählungen, Träger öffentlicher Belange (TÖB), Stellungnahmen gegenüber Planungen Dritter, usw.
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