Sperrmüll-, Schrott- und Altholzentsorgung
Sperrmüll sind Abfälle, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Restabfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten und deren sich der Besitzer entledigen will.
Jeder private Haushalt kann das Abholen des Sperrmülls mittels Abrufkarte zweimal im Jahr unter Angabe von Art und Menge schriftlich beim Salzlandkreis beantragen.
Zum Sperrmüll gehören z. B.
- Möbel aus Holz wie Schränke, Tische, Stühle, Regalbretter, Bettverkleidungen
- Metall (Schrott) wie Fahrräder, Kinderwagen, Bettgestelle, Schubkarren
- Elektro- und Elektronikaltgeräte
- Polstermöbel, Matratzen, zusammengebundene Teppiche, Lumpen, Federbetten
und was nicht?
Gewerbliche Siedlungsabfälle, Restabfall, Altpapier, schadstoffhaltige Haushaltsabfälle, Sonderab-fallkleinmengen, Grün- und Bioabfälle, Baustellenabfälle, Bodenaushub, Bauschutt, insbesondere Gegenstände, die wegen ihrer Schadstoffbelastung einer besonderen Behandlung bedürfen (Ölbehälter, Autowracks, oder Kraftfahrzeugteile, Motorräder, Mopeds, Asbestabfälle und ähnliches) und Gegenstände, die von Bau- und Umbauarbeiten herrühren, wie Steine, Ziegel, Fenster, Türen, Bauabbruchholz, in Kartons, Säcken o.ä. Behältnissen verpackte Kleinteile, Papier, Pappe sowie Abfälle aller Art die außerhalb privater Haushaltungen anfallen.
Tipp: Viele gebrauchte Möbel, Elektro- und Elektronikgeräte sind noch funktionstüchtig. Verkaufen oder verschenken Sie Ihre ausrangierten Möbel, Elektro- und Elektronikgeräte - etwa mit Hilfe des Internets - oder geben Sie diese an wohltätige Einrichtungen ab.