Was gehört zum Sperrmüll, was nicht? - Kreiswirtschaftsbetrieb Salzlandkreis

Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises - Eigenbetrieb des Landkreises
Title
Direkt zum Seiteninhalt

Was gehört zum Sperrmüll, was nicht?

Zum Sperrmüll gehören:

  • Möbel aus Holz wie Schränke, Tische, Stühle, Regalbretter, Bettverkleidungen
  • Metall (Schrott) wie Fahrräder, Kinderwagen, Bettgestelle, Schubkarren
  • Elektro- und Elektronikaltgeräte
  • Polstermöbel, Matratzen, zusammengebundene Teppiche, Lumpen, Federbetten

Folgendes gehört nicht zum Sperrmüll:

  • Gewerbliche Siedlungsabfälle
  • Restabfall
  • Altpapier
  • schadstoffhaltige Haushaltsabfälle
  • Sonderabfallkleinmengen
  • Grün- und Bioabfälle
  • Baustellenabfälle
  • Bodenaushub
  • Bauschutt, insbesondere Gegenstände, die wegen ihrer Schadstoffbelastung einer besonderen Behandlung bedürfen (Ölbehälter, Autowracks, oder Kraftfahrzeugteile, Motorräder, Mopeds, Asbestabfälle und ähnliches) und Gegenstände, die von Bau- und Umbauarbeiten herrühren, wie Laminat, Steine, Ziegel, Fenster, Türen, Bauabbruchholz, in Kartons, Säcken o.ä. Behältnissen, verpackte Kleinteile, Papier, Pappe sowie Abfälle aller Art die außerhalb privater Haushaltungen anfallen
Zurück zum Seiteninhalt