Bestellung Biotonne KWB Salzlandkreis
Abfallentsorgung ▼
Der Bioabfallbehälter bzw. Bioabfall-Papiersack
Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Grundstückes sind die Bürger des Salzlandkreises verpflichtet, anfallende Bioabfälle vom Restmüll getrennt zu sammeln und zur Beseitigung der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen.
Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Bioabfälle hat der Anschlusspflichtige dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger schriftlich anzuzeigen und entsprechend nachzuweisen.
Dabei ist zu beachten:
- dass eine ausreichend große Gartenfläche (mindestens 25m² Gartenfläche / Wohneinheit, wobei Rasenflächen nicht mit berechnet werden) zur Verfügung steht,
- ein Kompostplatz ausreichender Größe besteht, der ein Umsetzung des Kompostes und eine ordnungsgemäße zweijährige Kompostierung zulässt,
- der selbstproduzierte Kompost zweckentsprechend und vollständig auf dem Grundstück verwendet wird,
- der Komposthaufen nachweislich von allen Personen aus allen Haushaltungen des Grundstückes genutzt werden kann,
- die bereitgestellten Bioabfallbehälter auch von keinem anderen Bewohner des Grundstücks benötigt wird.
Ein Transport von Bioabfällen über die Grundstücksgrenzen des Entstehungsortes ist unzulässig.
Den dafür nötigen schriftlichen Antrag auf Nutzungsbefreiung vom Bioabfallbehälter (PDF) finden Sie hier ►
Die Bioabfall-Gebühr für das Einsammeln, Transportieren, Behandeln und Entsorgen von Bioabfällen mittels Bioabfallbehälter wird bei privaten Haushalten als Personengebühr und bei anderen Herkunftsbereichen als Volumengebühr erhoben.
Den Bioabfallbehälter können Sie gern online bestellen. Bestellformular ►
In den Bioabfallbehälter bzw. Bioabfall-Papiersack gehören:
- Garten- und Pflanzenabfälle wie z.B. Pflanzen- und Pflanzenteile
- Laub
- Rasenschnitt
- Hecken- und Baumschnitt
- Schnittreste von Blumen und Zierpflanzen
- Küchenabfälle wie z. B. Obst- und Gemüsereste
- Kaffee- und Teesatz
- Speisereste tierischer Herkunft sowie gekochte Speisereste pflanzlicher Herkunft
- Feste gekochte Speisereste und Knochen
In den Bioabfallbehälter bzw. Bioabfall-Papiersack gehören nicht:
- Staubsaugerinhalte
- Kehricht
- Zigarettenkippen
- Windeln
- Katzenstreu und Vogelsand
- Streusalz
- Hygienepapier
- Kadaver